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Wie geht es mit der Verpackungsgesetzgebung in Europa weiter?


Wie geht es mit der Verpackungsgesetzgebung in Europa weiter? 

Die Verpackungsgesetzgebung in 2026 markiert eine entscheidende Veränderung für Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Im Mittelpunkt steht die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), eine unmittelbar anwendbare Verordnung, die die bisherige Richtlinie ersetzt und einen einheitlichen, durchsetzbaren Rahmen für alle EU-Mitgliedstaaten schafft. 

Mit dem Inkrafttreten des PPWR sollten globale Marken weiterhin die Entwicklungen in den USA wie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und die kalifornische SB 343 auf globale Compliance überwachen.  

Unternehmen, die Verpackungsdesign, Materialauswahl und Daten jetzt aufeinander abstimmen, werden besser positioniert sein, um den Markterfolg in der EU aufrechtzuerhalten. 

EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) 

Warum PPWR wichtig ist 

Verpackungen dürfen nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie den PPWR-Anforderungen entsprechen. Während einige Verpflichtungen bereits ab 2026 gelten, werden andere schrittweise eingeführt, sobald die detaillierte Gestaltung, Kennzeichnung und Leistungskriterien abgeschlossen sind. 

PPWR gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, einschließlich Industrie-, Einzelhandels-, E-Commerce-, Vertriebs-, Büro- und Haushaltsverpackungen. 

Wichtige PPWR-Anforderungen und Zeitpläne für E-Commerce-Verpackungen 

In dieser Zusammenfassung werden ausgewählte PPWR-Anforderungen hervorgehoben, die für E-Commerce-Verpackungen relevant sind. Es handelt sich nicht um einen vollständigen Überblick. Eine vollständige Referenz finden Sie hier. 

1. Chemische Sicherheit 

Ab dem 12. August 2026 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen den PPWR-Anforderungen an die Chemikaliensicherheit entsprechen.

2. Recyclingfähigkeit und Design für Recycling

PPWR führt einen zweistufigen Ansatz für die Wiederverwertbarkeit ein:

  • Phase 1: Design for Recycling
    • Bis 2030 müssen alle Verpackungen so gestaltet sein, dass sie den EU-Kriterien für Design for Recycling entsprechen 
    • Den Verpackungen wird eine Recyclingfähigkeitsklasse (A/B/C) zugewiesen, die darauf basiert, wie effektiv sie gesammelt, sortiert und recycelt werden können 
    • Die endgültigen Kriterien für das Design for Recycling werden bis zum 1. Januar 2028 verabschiedet und gelten für alle Verpackungen, die ab dem 2030. Januar in der EU in Verkehr gebracht werden 
  • Phase 2: Recycling in großem Maßstab
    • Verpackungen müssen ab 2035 in großem Umfang recycelt werden, und zwar sowohl in der Praxis als auch flächendeckend in der gesamten EU

3. Mindestanteil an recyceltem Material 

  • Für alle Kunststoffverpackungskomponenten gelten Mindestanforderungen an den Anteil an Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR), wobei Ausnahmen für unter anderem Babynahrung, Medizinprodukte, bestimmte Arzneimittel und Gefahrengüter gelten 
  • Diese Anforderungen werden jährlich pro Produktionsstätte berechnet 
  • Bis 2030 müssen Kunststoffverpackungen im Einzelhandel und im E-Commerce mindestens 35 % PCR-Anteil enthalten

4. Kompostierbare Verpackung

Nur bestimmte Anwendungen dürfen kompostierbar sein, darunter: 

  • Teebeutel und Kaffeefilter 
  • Etiketten für Lebensmittel​​​​​​​ 
  • Bestimmte leichte Tragetaschen und Bioabfallsäcke

Alle kompostierbaren Verpackungen müssen EN 13432 entsprechen.

5. Minimierung von Verpackungen

  • Bis zum 12. Februar 2027 wird die Europäische Kommission detaillierte Kriterien für die Minimierung von Verpackungen festlegen, die festlegen, wie Gewicht und Volumen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Funktionalität reduziert werden müssen 
  • Die Fristen für die Einhaltung der Vorschriften werden folgen, sobald diese Kriterien festgelegt sind

6. Harmonisierte EU-Kennzeichnung 

  • Ab dem 12. August 2026 wird die EU harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für in Verkehr gebrachte Verpackungen festlegen. Ziel ist es, die Materialzusammensetzung anzugeben und die korrekte Sortierung durch die Verbraucher zu unterstützen. Es folgt eine festgelegte Übergangsfrist, bevor Kennzeichnungsänderungen erforderlich sind. 
    • Etiketten müssen klare Piktogramme enthalten und leicht verständlich sein, auch für Menschen mit Behinderungen  
  • Das Etikett zur Abfalltrennung gilt 24 Monate nach Veröffentlichung des entsprechenden Durchführungsrechtsakts  
  • Ab dem 12. August 2026 sind Herstellerkennzeichnung, Importeurskennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation verpflichtend  

So bleiben Sie mit Ihrer Verpackungsstrategie immer einen Schritt voraus 

Die Einhaltung der PPWR-Vorschriften hängt davon ab, inwieweit Verpackungssysteme Schutz, Materialeffizienz, Recyclingfähigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Einklang bringen. 

Zu den Schwerpunkten gehören: 

1. Verpackungslösungen in der richtigen Größe 

Die Reduzierung von Materialüberschüssen bei gleichbleibendem Schutz trägt zur Erreichung der Ziele der PPWR-Minimierung und der Abfallvermeidung bei. Leveraging the flexibility of paper packaging, such as Pregis EasyPack® On-Demand Paper Packaging Systems, enables void fill and cushioning that conforms to smaller void spaces. Solutions like Pregis Sharp  Automated Mailing and Bagging Systems further reduce void space by eliminating the need for outer boxes, resulting in tighter package dimensions and improved material efficiency. 

2. Erhöhung des Post-Consumer-Recyclinganteils  

Die Einbindung von PCR-Inhalten an geeigneten Stellen ist eine weitere Möglichkeit, sich auf künftige Anforderungen vorzubereiten. Pregis AirSpeed® Hybrid Cushioning (HC) Renew PCR film or AirSpeed® Renew™ films incorporate post-consumer recycled content while maintaining performance expectations. 

Globaler Kontext: Weitere zu beachtende Rechtsvorschriften 

Während PPWR in Europa führend ist, sollten globale Marken die entsprechenden politischen Entwicklungen weiterhin im Auge behalten. 

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in den USA 

In den gesamten USA werden EPR-Programme auf Ebene der Bundesstaaten ausgeweitet, wodurch die Kosten der Abfallbewirtschaftung auf die Hersteller verlagert und die Anforderungen an Daten und Berichterstattung verschärft werden. Genau wie PPWR unterstreichen auch EPR-Programme die Bedeutung von Materialreduzierung und effizienter Konstruktion.

SB 343 in Kalifornien 

Der kalifornische Gesetzentwurf SB 343 schränkt Angaben zur Recyclingfähigkeit ein, sofern bestimmte Anforderungen hinsichtlich Zugang und Sortierung nicht erfüllt sind. Das Gesetz verbietet nicht nicht recycelbare Verpackungen, sondern irreführende Angaben zur Recyclingfähigkeit.  

Für eine weitere Aufschlüsselung von EPR und SB 343 in den USA klicken Sie hier

So bleiben Sie immer einen Schritt voraus 

    1. Bewerten Sie Portfolios anhand der PPWR-Kriterien: Ermitteln Sie Lücken in Bezug auf Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil, Abfallvermeidung und Kennzeichnung 
    2. Priorisieren Sie die Konstruktionseffizienz: Leichtbau, bedarfsgerechte Dimensionierung und vereinfachte Strukturen werden zunehmend erwartet 
    3. Stärken Sie Ihre Datensysteme: Genaue Material-, Gewichts- und Leistungsdaten unterstützen die Einhaltung aller PPWR-Vorschriften​​​​​​​ 

Die Verpackungsvorschriften stellen zunehmend eine Herausforderung in Bezug auf Design und Daten dar und nicht mehr nur in Bezug auf die Vorschriften. Die Abstimmung der Verpackungsstrategie auf die PPWR trägt nun dazu bei, den Marktzugang in der EU zu sichern und gleichzeitig eine widerstandsfähigere Grundlage zu schaffen. 

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